Drymax Bauwerksabdichtung, Schimmelsanierung
Bei Ihrer Steuererklärung können Sie die entstandenen Kosten für Handwerker geltend machen, die Ihnen für Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Eigenheim oder Ihrer Wohnung in Rechnung gestellt wurden. An welche Bedingungen das ganze geknüpft ist erfahren Sie hier:
Angenommen Sie bekommen von uns eine Rechnung über € 8.500,— inkl. Mehrwertsteuer, wir weisen wir Ihnen den Anteil der absetzbaren Lohn- und Fahrtkosten separat aus.
Nehmen wir auch hier an, dieser absetzbare Anteil beträgt noch € 6.500,— inkl. Mehrwertsteuer.
Dann können Sie € 6.000,— (Höchstbetrag) inkl. der Mehrwertsteuer bei Ihrer Steuererklärung geltend machen und bekommen davon € 1.200,— wieder zurückerstattet.